Markenrecht in Thailand: Leitlinien für Registrierung und Geltendmachung

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Thailand Trademark

Da Thailand stark auf Handel angewiesen ist, exportiert das Land jährlich Güter und Dienstleistungen im Wert von über 93,5 Milliarden EUR, wovon mehr als 17 Milliarden EUR in EU-Länder fließen. Für Unternehmer, welche die südostasiatische Nation als Produktionsstandort in Erwägung ziehen, kann das Verständnis der Schutzmaßnahmen für Handelsmarken wertvoll für den Erhalt von Designs und Gewinnen sein. 

Thailand hat die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Paris Convention for the Protection of Industrial Property) und den Vertrag zur Internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty – PCT) unterzeichnet und ist dem Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO Agreement) über handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Trade Related Aspects of International Property Rights) beigetreten. Des Weiteren überarbeitet Thailand zurzeit seine wichtigsten Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums, insbesondere das Markengesetz und das Urheberrechtsgesetz.

Im März 2013 hat Thailand das Nationale Zentrum für die Geltendmachung von Rechte zu geistigem Eigentum (National IPR Centre of Enforcement – NICE) als Koordinierungsstelle für die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte gegründet. Seit 1997 gibt es einen Zentralen Gerichtshof für geistiges Eigentum und internationalen Handel (Central Intellectual Property and International Trade Court). Ungeachtet der durch den Militärputsch 2014 hervorgerufenen Störungen, erfüllt die nationale Gesetzgebung weiterhin diverse internationale Verpflichtungen Thailands und bietet eine umfassende Rahmenstruktur für die Registrierung aller wichtigen Rechte des geistigen Eigentums, von welchen europäische KMUs Gebrauch machen sollten, wenn sie in diesem Land Geschäfte machen wollen.

 

Was genau sind Handelsmarken?

Handelsmarken ermöglichen es im Handelsverkehr die Unterschiede der Güter oder Dienstleistungen eines Händlers von dem eines anderen erkenntlich zu machen. Handelsmarken können Bildern, Namen, Wörter, Buchstaben, Grafiken, Farbkompositionen oder eine Verbindung dieser Elemente sein. Während die Hauptfunktion von Handelsmarken die Herkunftsangabe ist, so können diese bei konstant guten Produkten oder Dienstleistungen den Status als Anhaltspunkt für Qualität erreichen, oder durch Werbemaßnahmen ein Statussymbol einer bestimmten Lebensqualität oder Stils werden.

Die Registrierung einer Handelsmarke räumt dem Rechtsinhaber das Alleinrecht ein sich von dieser Handelsmarke in dem geographischen Gebiet, in der sie registriert wurde, Nutzen zu verschaffen, sei es für direkte kommerzielle Nutzung, Lizenzgeschäfte oder ähnliches.

 

Registrierung einer Handelsmarke in Thailand

Thailand ist Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums und daher können Antragssteller, welche in anderen Mitgliedsstaaten einen Antrag für eine Handelsmarke eingereicht haben, ein Prioritätsrecht geltend machen, sofern sie innerhalb von 6 Monaten nach dieser ursprünglichen Anmeldung eine weitere in Thailand beantragen. Kann der Antragssteller kein Prioritätsrecht geltend machen, ist es wichtig den Antrag vor Markteintritt zu stellen, da Thailand ein strenges Erstanmeldersystem betreibt und es noch immer verbreitete Probleme „arglistiger“ Registrierungen und „Handelsmarken-Bunkerei“ gibt.

Das Registrierungsverfahren für Handelsmarken in Thailand dauert normalerweise zwischen 12 und 18 Monaten. Nach erfolgreicher Registrierung ist der Markenschutz für 10 Jahre gültig, ab dem Anmeldedatum oder dem Prioritätsdatum, zu dem dieser geltend gemacht wurde.

Jede Einzelperson oder jede Gesellschaft kann in Thailand einen Antrag für eine Handelsmarke stellen, entweder durch eine lokale qualifizierte Agentur für Handelsmarken oder selbstständig, wenn sich eine Niederlassung oder der Hauptsitz in Thailand befindet, oder Geschäftsbeziehungen in Thailand haben. Alle Anmeldeformulare und erforderlichen Dokumente müssen auf Thailändisch oder mit thailändischer Übersetzung eingereicht werden.  

Gegenwärtig werden amtliche Gebühren pro Produkt/Dienstleistung festgelegt anstatt pro ‚Kategorie‘ (Produktkategorien oder Industriesektoren, in welcher die Antragsteller eine Registrierung vornehmen wollen). Derzeit belaufen sich die Kosten auf etwa 12 EUR pro Produkt/Dienstleistung zur Anmeldung und weitere 7 EUR zur Registrierung. Die Gebührenstruktur wird allerdings überprüft, daher sollten KMUs sich auf der Website der Abteilung für geistiges Eigentum (Department of Intellectual Property – DIP) genauere Informationen über die Gebühren einholen.

Anträge können entweder beim DIP im Handelsministerium oder via Online-Anmeldesystem auf der Website des DIP eingereicht werden. Die folgenden Dokumente und Informationen sind dafür erforderlich:

  • Ein elektronisches Muster der Marke in Schwarzweiß oder in Farbe (maximal 5 x 5 cm)
  • Der vollständige Name, die Adresse sowie Land und Beruf des Antragstellers
  • Beschreibung der Dienstleistungen und Produkte
  • Eine notariell beglaubigte Vollmacht bei Beantragung durch einen Vertreter
  • Land, Datum und Nummer der Handelsmarke mit Prioritätsrecht, wenn Prioritätsrecht angefordert wird
  • Beglaubigte Kopie der Handelsmarke mit Prioritätsrecht und Übersetzung ins Thailändische, wenn Prioritätsrecht angefordert wird
  • Datum der erstmaligen Nutzung der Marke (falls vor Zeitpunkt der Antragstellung zutreffend ist)

Nachdem der Antrag eingereicht wurde, wird die Registrierstelle dem Antragsteller innerhalb von 12 bis 18 Monaten einen Brief mit dem Ergebnis der Überprüfung zukommen lassen. Wurde die Marke von der Registrierstelle genehmigt, wird sie für einen 90-Tage-Zeitraum an Dritte publiziert. Wird in dieser Zeit kein Einspruch eingelegt, wird die Anmeldung eingetragen und die Eintragungsurkunde ausgestellt.  

 

Durchsetzung

In Thailand gibt es drei Wege für die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sowie ein Zollkontrollsystem. In vielen Fällen kann private Schlichtung durch Rechtsexperten eine wirksame erste Verteidigungslinie sein und sollte als praktikable Option in Betracht gezogen werden. Im Falle einer Rechtsverletzung wird KMUs nahegelegt, sich Rat und Unterstützung bei Rechtsexperten bezüglich der aktuellen inländischen Verwaltungs- und Rechtspolitik sowie den Erfolgsaussichten verschiedener Maßnahmen einzuholen. KMUs können natürlich auch den Helpdesk kontaktieren um kostenlose Beratung darüber zu bekommen, wie man bei Rechtsverletzung am besten reagiert und den richtigen Rechtsanwalt für den jeweiligen Fall zu finden. 

 

Verwaltungshandlungen

Aufgrund eines Mangels an Finanzmitteln und angemessener Ausbildung in den Verwaltungsbehörden verbunden mit geringen Strafen für Parteien, welche die Rechte verletzen, gelten behördliche Maßnahmen in Thailand im Allgemeinen als unwirksam. Weiterhin leidet das System unter Indiskretionen und Korruption, was Razzien und Ermittlungsverfahren untergräbt.

Die thailändische Regierung hat sich dazu verpflichtet, ihre Verwaltungsbehörden zu verbessern, indem der Fokus auf Parteien, welche schwere Rechtsverletzungen begehen, und auf Gefahrengüter gelegt wird, wie zum Beispiel auf Prioritätsbereiche und Pantip Plaza in Bangkok, Patong, Kata und Karon Beach in Phuket, Walking Street in Pattaya usw. Bisher ist noch nicht klar, wo genau Verbesserungen erfolgen und wie diese das System insgesamt betreffen werden.

 

Zivilprozess

Zivilprozesse sind in Thailand bei Streitigkeiten im IP-Bereich aufgrund von Schwierigkeiten, den tatsächlich eingetretenen Schaden nachweisen zu können, dem Fehlen offizieller Entdeckungsprozesse und den üblichen Verzögerungen in Strafverfahren ungebräuchlich. Darüber hinaus hat das thailändische Justizwesen wenig Erfahrung im Umgang mit Fragen, die sich mit dem geistigen Eigentum befassen und der Ausgang der Verfahren sind unvorhersehbar.  

 

Strafverfolgung

Strafverfolgung gilt allgemein als der kostengünstigste Durchsetzungsmechanismus, welcher Besitzern von geistigem Eigentum in Thailand zur Verfügung steht. Jedoch sind Durchsuchungsbefehle schwer zu erhalten und wie bei den Verwaltungshandlungen können Indiskretionen und Korruption innerhalb der Polizeibehörde diese erfolglos machen. 

Das thailändische Justizwesen war auch zögerlich harte Strafen gegen Rechtsverletzer einzuführen, was selbst vor hochkriminellen Straftaten nur wenig abschreckt. Strafen für Parteien, welche die Rechte geistigen Eigentums verletzen, belaufen sich beispielsweise auf eine maximale Geldstrafe von 10.000 EUR und/oder eine Gefängnisstrafe von bis zu vier Jahren. Allerdings gibt es kaum Geldstrafen in Höhe dieses Wertes und die meisten werden verringert oder ausgesetzt, vor allem für Erststraftäter.

 

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Fabian Knopf, Senior Associate, Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com

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