Leitfaden zu Arbeitserlaubnissen in Malaysia für ausländische Arbeitnehmer

Posted by Written by Dezan Shira & Associates Reading Time: 4 minutes
  • Es gibt drei Arten von Arbeitserlaubnissen, die ausländische Arbeitnehmer in Malaysia beantragen können. Dies sind der Beschäftigungspass, der Pass für vorübergehende Beschäftigung und der Pass für berufliche Besuche.

  • Die Art der von der Regierung erteilten Arbeitserlaubnis hängt von den Fähigkeiten des ausländischen Antragstellers sowie von der verbleibenden Quote für diesen Sektor ab.

 

  • Es ist die Pflicht des malaysischen Unternehmens, die Arbeitserlaubnis im Namen des ausländischen Antragstellers zu beantragen.

Die malaysische Regierung stellt im Allgemeinen drei verschiedene Arten von Arbeitserlaubnissen aus:

  • Beschäftigungspass
  • Pass für befristete Beschäftigung
  • Beruflicher Besuchspass

Ausländische Arbeitnehmer, die bei einem Unternehmen in Malaysia beschäftigt werden möchten, müssen ihren Antrag von den zuständigen Regierungsbehörden, wie dem Arbeitsministerium, prüfen lassen. Das Sponsorunternehmen des Arbeitnehmers muss ebenfalls mit der Regierung zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer zur Einreise zugelassen wird.

Beschäftigungspass

Dieses Arbeitserlaubnis ermöglicht es ausländischen Arbeitnehmern, eine Beschäftigung im Rahmen eines Dienstvertrags mit einer Organisation in Malaysia aufzunehmen. Dieser Pass wird für Mitarbeiter mit besonderen Fähigkeiten ausgestellt, in der Regel für technische oder leitende Tätigkeiten.

Der Beschäftigungspass ist in drei Kategorien unterteilt:

Kategorie I

Bewerber müssen ein monatliches Grundgehalt von 10.000 Ringgit (2.410 US-Dollar) oder mehr erhalten und einen Arbeitsvertrag von bis zu 60 Monaten haben.

Antragsteller können anspruchsberechtigte unterhaltsberechtigte und/oder ausländische Haushaltshilfe(n) mitbringen, vorbehaltlich einer Genehmigung und der Verlängerung des Beschäftigungspasses.

Kategorie II

Bewerber müssen ein monatliches Grundgehalt von über 5.000 Ringgit (1.200 US-Dollar) erhalten und unter 10.000 Ringgit (2.410 US-Dollar) einen Arbeitsvertrag mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 23 Monaten haben. Der Beschäftigungspass kann verlängert werden.

Antragsteller können vorbehaltlich einer Genehmigung berechtigte unterhaltsberechtigte Personen und/oder ausländische Haushaltshilfen mitbringen.

Kategorie III

Der Beschäftigungspass der Kategorie III ist für Ausländer erhältlich, die mit Verträgen von 12 Monaten oder weniger arbeiten und deren Monatsgehälter zwischen 3.000 Ringgit (723 US-Dollar) und unter 5.000 Ringgit (1.200 US-Dollar) liegen. Der Beschäftigungspass kann bis zu zweimal verlängert werden. Antragstellern ist es nicht gestattet, unterhaltsberechtigte(n) und/oder ausländische Haushaltshilfe(n) mitzubringen.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Beschäftigungspasses

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, im Namen des ausländischen Arbeitnehmers einen Beschäftigungsausweis zu beantragen.

Der Arbeitgeber muss sich zunächst bei einer der folgenden Regierungsbehörden um eine “Expatriate-Stelle” bewerben:

  • Multimedia Development Corporation – für Stellen im Technologiesektor
  • Malaysia Industrial Development Authority – für Arbeitsplätze im Fertigungs- und Dienstleistungssektor
  • Malaysian Biotechnology Corporation – für Stellen im Biotechnologiesektor
  • Central Bank of Malaysia – für Arbeitsplätze im Finanz-, Bank- und Versicherungssektor
  • Securities Commission – für die Sektoren des Wertpapier- und Futures-Marktes
  • Expatriate Committee – für Bereiche, die nicht unter die oben genannten fallen

Sobald die Expatriate-Stelle genehmigt ist, kann der Arbeitgeber den Antrag auf einen Employment Pass bei der Einwanderungsabteilung von Malaysia einreichen.

  • Der Arbeitgeber muss die folgenden Dokumente bei der Einwanderungsabteilung einreichen
  • Das Antragsformular für den Employment Pass
  • Kopie des Passes
  • Genehmigungsschreiben der zuständigen Behörde
  • Arbeitsvertrag
  • Lebenslauf und Bildungszertifikate
  • Das Unternehmensprofil des Arbeitgebers

Pass für befristete Beschäftigung

Malaysische Unternehmen, die in bestimmten Sektoren die sofortige Entsendung von angelernten ausländischen Arbeitnehmern benötigen, können einen Zeitarbeitspass, auch Besucherpass genannt, erhalten. Der Pass ist für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig, und Arbeitgeber können eine jährliche Verlängerung um bis zu 10 Jahre beantragen.

In Malaysia gibt es zwei Arten von Zeitarbeitspässen:

  • Für ausländische Arbeitnehmer im Baugewerbe, auf Plantagen, in der Landwirtschaft, im verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungssektor
  • Ausländische Haushaltshilfen.

Darüber hinaus steht diese Arbeitserlaubnis nur den Bürgern aus den zugelassenen Ländern offen:

  • Bangladesch – Darf im Plantagensektor nur auf der Grundlage von Regierungsabkommen arbeiten
  • Kambodscha
  • Indien – Bürgern ist es nicht gestattet, im Produktionssektor zu arbeiten;
  • Indonesien – Männliche Staatsbürger dürfen nur in der verarbeitenden Industrie arbeiten, während Frauen in allen Sektoren arbeiten dürfen
  • Kasachstan
  • Laos
  • Myanmar
  • Nepal
  • Pakistan
  • Philippinen – weiblichen Staatsbürgern ist es verboten, in allen Sektor zu arbeiten
  • Sri Lanka
  • Thailand
  • Turkmenistan
  • Usbekistan
  • Vietnam

Voraussetzungen für die Beantragung eines Zeitarbeitspasses

Wie bei den Employment Pässen ist es die Pflicht des Arbeitgebers, den Zeitarbeitspass im Namen des ausländischen Bewerbers zu beantragen.

Der Arbeitgeber muss außerdem ein Visum-Genehmigungsschreiben von der Einwanderungsbehörde Malaysias beantragen.

Der Arbeitgeber muss die folgenden Dokumente vorlegen:

  • VDR-Antragsformular
  • Ein Genehmigungsschreiben des Innenministeriums bezüglich der Quotengenehmigung
  • 12 und IM.38 Visumantragsformulare
  • Quittung über die Zahlung der Abgabe
  • Sicherheitskaution – Versicherungsgarantien/Bankgarantie
  • Kopie des Reisepasses des ausländischen Antragstellers
  • Passfoto des Antragstellers im Format eines Reisepasses
  • Ärztliches Attest, ausgestellt von einem medizinischen Zentrum im Herkunftsland des Antragstellers (drei Monate gültig)
  • Entschädigungssystem für ausländische Arbeitnehmer (Versicherung)
  • Eine Versicherungspolice des Health Insurance Protection Scheme Foreign Workers (SPIKPA) (Krankenversicherung).

Nachdem das Genehmigungsschreiben für das Visum genehmigt wurde, kann der Mitarbeiter bei der malaysischen Botschaft ein Visum mit Referenz (VDR) beantragen (bestimmte Staatsangehörige benötigen kein Einreisevisum).

Zusätzlich zu dem VDR muss der Mitarbeiter eine Immigration Security Clearance (ISC) von einem ISC-Zentrum in seinem Herkunftsland erhalten.

Der Temporary Employment Pass wird nur ausgestellt, nachdem der Mitarbeiter innerhalb von 30 Tagen nach seiner Ankunft die medizinische Untersuchung durch die FOMEMA (Foreign Workers Medical Examination Monitoring Agency) bestanden hat. Die FOMEMA ist das von der malaysischen Regierung mit der Durchführung dieser Untersuchungen beauftragte Unternehmen.

Pass für berufliche Besuche

Der Berufsbesuchspass wird ausländischen Arbeitnehmern gewährt, die über die erforderlichen Qualifikationen oder Fähigkeiten verfügen, um vorübergehend bis zu 12 Monate in Malaysia zu arbeiten.

Sie können ihre Dienstleistungen für ein malaysisches Unternehmen nur im Namen eines ausländischen Unternehmens erbringen und dürfen keinen Angehörigenausweis beantragen.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Berufsbesuchspasses

Der Antrag muss von der Sponsorenfirma in Malaysia bei der Einwanderungsabteilung gestellt werden, indem die folgenden Dokumente eingereicht werden:

  • Kopie des Reisepasses des ausländischen Arbeitnehmers
  • 12 und IM.38 Visumantragsformulare
  • Angebotsschreiben des malaysischen Unternehmens
  • Firmenprofil des Sponsors
  • Akademische Bescheinigungen (für internationale Studenten)
  • Genehmigungsschreiben der Abteilung für Religion und der Abteilung für islamische Religionen (für religiöse Missionare)
  • Bankgarantie (wenn Sie chinesischer Staatsbürger sind)

Nach der Genehmigung des Berufsbesuchspasses kann der Mitarbeiter dann den VDR (bestimmte Staatsangehörige benötigen kein Einreisevisum) für die Einreise in das Land beantragen.

Nach der Ankunft in Malaysia muss der Mitarbeiter die malaysische Einwanderungsbehörde aufsuchen, um den Aufkleber für den Pass für berufliche Besuche in seinem Reisepass zu erhalten.

Wer ist berechtigt?

Personen unter den folgenden Kategorien sind berechtigt, einen Berufsbesuchspass zu beantragen:

  • Islamische Missionare
  • Ausländische Künstler, die filmen und auftreten
  • Regierungsbeamte
  • Freiwillige
  • Internationale Studenten – im Rahmen einer industriellen Ausbildung oder eines Mobilitätsprogramms
  • Andere religiöse Mitarbeiter – Priester, Granthi, Gurukkal, Guru-Dharma (diese müssen mindestens 40 Jahre alt sein)

Visa für Geschäftsreisen

Malaysia stellt keine Geschäftsvisa aus, so dass Geschäftsreisende dies mit einem Touristenvisum tun können.

Um ein Visum zu beantragen, muss der Antragsteller nachweisen, dass er während seines Aufenthalts in Malaysia über ausreichende finanzielle Mittel verfügt und ein gültiges Rückflugticket besitzt.

 

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 5. Dezember 2015 veröffentlicht und wurde auf dem ASEAN Briefing vom 8. September 2020 erneut veröffentlicht.

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