Unternehmensgründung in Thailand Teil 2- Repräsentanzen

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Im zweiten Teil dieser Serie befasst sich ASEAN Briefing mit der Gründung einer Repräsentanz in Thailand. Den ersten Teil der Serie, der sich mit der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beschäftigt, finden Sie hier.

Eine Repräsentanz ist definiert als ein Büro eines ausländischen Unternehmens, das im Geschäftsfeld des internationalen Handels tätig ist.

Eine Repräsentanz ist auf die Ausübung von 5 verschiedenen Aktivitäten beschränkt und ist, wie auch in den Nachbarländern Thailands, von ertragsgenerierenden Aktivitäten ausgeschlossen. Die 5 gestatteten Aktivitäten umfassen:

  1. Suche von Zulieferern von Gütern und Dienstleistungen in Thailand für den Hauptsitz im Ausland
  2. Kontrolle der Quantität und Qualität der Güter, die für den ausländischen Hauptsitz bestellt werden
  3. Beratung der Zentrale bezüglich der zu bestellenden Güter
  4. Bereitstellung von Informationen bezüglich der Produkte der Muttergesellschaft an thailändische Kunden
  5. Berichterstattung an die Muttergesellschaft über ökonomische Veränderungen in Thailand

In dieser Konstellation sollten alle Verträge im Namen der ausländischen Muttergesellschaft abgeschlossen werden. Allerdings ist es der Repräsentanz nicht gestattet, Verträge oder Aktivitäten im Namen der Zentrale oder ihrer nahestehenden Unternehmen abzuschließen oder durchzuführen.

Gemäß der Vorschriften ist es einer Repräsentanz nicht gestattet, im Namen der Zentrale oder ihrer nahestehenden Unternehmen die Planung und Koordination mit irgendeiner Organisation in Bezug auf geschäftliche Aktivitäten wie den Kauf, die Bestellung und Bezahlung von Gütern und Dienstleistungen durchzuführen.

Für Güter, die nicht von der Unternehmenszentrale oder einem ihrer verbundenen Unternehmen hergestellt oder verkauft werden, darf die Repräsentanz nach Kauf weder Service- noch Beratungsleistungen an den Endverbraucher erbringen.

Repräsentanzen können nur die Qualitätskontrolle durchführen und einen Bericht über die Qualität und Quantität der von Lieferanten erworbenen Güter an die ausländische Zentrale oder verbundene konzerninterne Unternehmen erstatten.

 

Der Gründungsprozess

Um eine Repräsentanz in Thailand zu etablieren, wird eine Geschäftslizenz benötigt, die eine fünf-jährige Laufzeit hat. Zusätzlich müssen beim Handelsministerium Kopien der Gründungsurkunde und des Gesellschaftsvertrags eingereicht werden.

Des Weiteren muss eine Meldung über das Kapital erfolgen so wie eine eidesstaatliche Erklärung, welche Informationen über das Unternehmen, die Direktoren und Aktionäre vermittelt.

Die Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters in Thailand muss so weiträumig sein, sodass der Geschäftsführer im Namen des Unternehmens mit der thailändischen Regierung interagieren kann.

Das Unternehmen muss auch Informationen über die Büroadresse, Projekte und Zielvorgaben so wie einen Überblick über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die thailändische Wirtschaft und Gesellschaft übermitteln.

Zusätzlich müssen die geplanten Ausgaben der nächsten drei Jahre und die Finanzberichte des Hauptsitzes der vergangenen drei Jahre zur Verfügung gestellt werden. Schlussendlich muss den Behörden eine Liste über die voraussichtliche Belegschaft überreicht werden.

Die Antragsgebühr beträgt 2.000 Baht (ca. 50 EUR). Wird der Antrag genehmigt, beträgt die an die Regierung zu entrichtende Gebühr 5 Baht je 1.000 Baht (ca. 25 EUR) oder einen Bruchteil des registrierten Kapitals der Muttergesellschaft, mit einem Minimum von 20.000 Baht (ca. 500 EUR) und einem Maximum von 250.000 Baht (ca. 6.300 EUR).

Unternehmen, dessen Repräsentanz in Thailand zur Beratungsfunktion dient, kann die Arbeitserlaubnis für zwei ausländische Angestellte der Repräsentanzen erhalten. Repräsentanzen, welche in der Beschaffung von Gütern tätig oder für die Qualitätskontrolle in Thailand verantwortlich sind, können die Arbeitserlaubnis für fünf ausländische Angestellte bekommen.

 

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Vor- und Nachteile

Die Repräsentanz ist einer der schnellsten und einfachsten Wege, um in Thailand einen Fuß in die Tür zu bekommen, da der Prozess in der Regel schnell und problemlos verläuft. Ausländische Unternehmen profitieren von zahlreichen Vorteilen, wenn sie eine Repräsentanz in Thailand betreiben.

Das Büro unterliegt keiner thailändischen Körperschaftssteuer. Da es keinen Gewinn erzielen darf, wird es folglich nicht besteuert.

Ein großer Vorteil ist, dass durch die Registrierung einer Repräsentanz in Thailand, die Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Angestellten nicht an das Standardverhältnis von einem Ausländer auf vierthailändische Angestellte gebunden ist.

Eine Repräsentanz in Thailand ist jedoch hinsichtlich der Geschäftstätigkeiten stark eingeschränkt und somit nicht für ausländische Firmen geeignet, die einen direkten Gewinn aus ihrer Tätigkeit in Thailand ziehen wollen.

 

 

 

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