Indonesiens Gesetz über den elektronischen Handel: Klare Richtlinien und deren Einhaltung bis November 2021

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  • Die indonesische Regierung führte im November 2019 die „GR 80, 2019“ ein, um gesetzliche Richtlinien für die E-Commerce-Branche des Landes zu schaffen.

  • Das neue Gesetz verlangt von E-Commerce-Unternehmen, eine Geschäftslizenz zu erhalten, Steuern zu melden und den Schutz und die Rechte der Verbraucher zu wahren.
  • Ausländische E-Commerce-Unternehmen, die über eine bedeutende „wirtschaftliche Präsenz” im Land verfügen, haben bis November 2021 Zeit, um die Anforderungen zu erfüllen.

Ende November 2019 führte Indonesien mit der Regierungsverordnung 80 von 2019 (nachfolgend „GR 80, 2019“) sein lang erwartetes Gesetz über den elektronischen Handel ein. GR 80, 2019 wurde erlassen, um die Verwaltung von internetbasierten und elektronischen Handelsaktivitäten zu verbessern und die Einhaltung der Steuervorschriften für Unternehmen im elektronischen Handel zu gewährleisten.

Die Verordnung, die für inländische und internationale Internet-Unternehmen gilt, definiert die Art der Unternehmen, die sich im elektronischen Handel betätigen können. Darüber hinaus befasst sich die Verordnung mit den spezifischen Anforderungen, die Unternehmen erfüllen müssen, sowie mit dem Rahmen für Online-Verträge und -Transaktionen und den Bestimmungen zum Schutz der Verbraucherrechte. Die Unternehmen werden bis November 2021 Zeit haben, sich an die neuen Bestimmungen zu halten.

Welche Unternehmen dürfen sich am elektronischen Handel beteiligen?

GR 80, 2019 befasst sich mit den Arten von Entitäten, die im elektronischen Handel tätig sein dürfen. Diese sind:

  • Praktiker aus der Wirtschaft;
  • Verbraucher;
  • Nicht-Geschäftsleute; und
  • Regierungsbehörden.

Der Begriff “Wirtschaftspraktiker” lässt sich in folgende Kategorien einteilen:

  • Händler (Verkäufer) – Geschäftsentitäten oder Einzelpersonen, die den Handel über ein “elektronisches System” abwickeln, das sie direkt oder über einen Dritten besitzen oder verwalten;
  • E-Commerce-Anbieter (PPSME) – jede Geschäftsentitäten, Einzelperson oder Regierungsbehörde, die Einrichtungen oder Geschäftsmodelle zur Verfügung stellen, die E-Commerce-Transaktionen ermöglichen. Dazu können gehören:
  • Websites für den Online-Einzelhandel;
  • Online-Kleinanzeigen;
  • Preisvergleichs-Websites; und
  • Täglich erscheinende Webseiten.
  • Intermediäre Dienstleister – Unternehmen oder Einzelpersonen, die Suchmaschinendienste, Hosting-Dienste oder Caching-Dienste anbieten.

Welche Anforderungen werden an E-Commerce-Entitäten gestellt?

Gemäß der neuen Verordnung müssen Unternehmen und Einzelpersonen (im In- oder Ausland), die E-Commerce-Aktivitäten betreiben, mehrere neue Anforderungen erfüllen. Dazu gehört auch der Erwerb:

  • Eine Geschäftslizenz – Dies erfolgt über das Online Single Submission System (OSS) der Regierung;
  • Eine Steuer-Identifikationsnummer;
  • Eine technische Lizenz; und
  • Eine Geschäftsidentifikationsnummer.

Eine weitere Schlüsselbestimmung der Gründungsvoraussetzung ist es, dem Handel mit inländischen Waren oder Dienstleistungen Vorrang einzuräumen. Damit können sie ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und einen speziellen Abschnitt oder Bereich zur Förderung solcher Waren oder Dienstleistungen auf Online-Marktplätzen zu ermöglichen.

Online-Marktplätze müssen ihre Daten (Abonnenten, Zahlungen, Beschweren, Verträge, Lieferungen usw.) in lokalen Datenzentren speichern und zusätzlich Domänennamen haben, die Indonesien “widerspiegeln” (d.h. dot id). Online-Marktplätze werden verlangt, finanzielle Daten bis zu 10 Jahre und nicht-finanzielle Daten fünf Jahre lang aufzubewahren.

Ausländische E-Commerce-Entitäten

Ausländische E-Commerce-Unternehmen oder Internetfirmen, die eine bedeutende wirtschaftliche Präsenz in Indonesien haben, werden als ständige Gründung im Land klassifiziert. Außerdem wird diesen Unternehmen auch der indonesische Steuerwohnsitz zugeschrieben. Diese Unternehmen müssten die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen eine bestimmte Anzahl von Transaktionsvolumen erreichen;
  • Erreichen bestimmter Transaktionswerte;
  • Ein bestimmtes Volumen an versandten Paketen erreicht haben; und
  • Erreichen eines bestimmten Verkehrsaufkommens, das die Zugriffe auf die Unternehmensplattform ermöglicht.

Unternehmen, die die Kategorien erfüllen, müssen auch einen lokalen Vertreter in Indonesien ernennen und alle geltenden Steuervorschriften erfüllen.

Compliance mit geltenden Steuervorschriften

Online-Verkäufer müssen die geltenden Vorschriften zur Einkommenssteuer befolgen. Dies wird durch das Gesetz 30 von 2008 geregelt und würde bedeuten, dass Online-Unternehmen, die als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) eingestuft werden, 0,5 Prozent Einkommenssteuer zahlen müssen. Große Unternehmen sind im Gegenzug zur Zahlung des Körperschaftssteuersatzes von 25 Prozent verpflichtet. Zusätzlich müssen einzelne Steuerzahler, die mindestens 4,8 Milliarden Rupiah (342.000 US-Dollar) aus ihrem Online-Geschäft verdienen, ihren Kunden die Mehrwertsteuer (VAT) in Rechnung stellen.

Schutz der Verbraucher

GR 80, 2019 besagt, dass E-Commerce-Unternehmen den Schutz und die Rechte der Verbraucher, wie sie im Gesetz 8 von 1999 festgelegt sind, respektieren müssen. Darüber hinaus befasst sich die Verordnung mit einem spezifischeren Schutzrahmen in Bezug auf den Schutz persönlicher Daten, Verbraucherbeschwerden und die Beilegung von Streitigkeiten.

Schutz persönlicher Daten

Online-Marktplätze und E-Commerce-Unternehmen, die persönliche Daten sammeln, müssen die in GR 80, 2019 festgelegten Datenschutzstandards befolgen. Diese beinhalten:

  • Erhalt der persönlichen Daten auf legale Art und Weise;
  • Persönliche Daten müssen korrekt und aktuell sein, wobei der Datenbesitzer die Möglichkeit haben muss, die Informationen zu ändern;
  • Die erhaltenen persönlichen Daten müssen für die Beschreibung des Online-Marktplatzes relevant sein;
  • Parteien, die persönliche Daten speichern, müssen das entsprechende Sicherheitssystem verwenden, um Verstoß oder andere illegale Nutzungen zu verhindern;
  • Die gesammelten persönlichen Daten dürfen nicht über den geschätzten Nutzungszeitraum hinaus genutzt oder kontrolliert werden; und
  • Die gesammelten Daten dürfen nicht in andere Länder übertragen oder gesendet werden, außer das betreffende Land verfügt über dieselben Datenschutzstandards wie Indonesien.

Dienstleistungen für Verbraucherbeschwerden

GR 80, 2019 besagt auch, dass E-Commerce-Unternehmen einen Beschwerdeservice für Verbraucher anbieten müssen. Dieser muss mindestens umfassen:

  • Die richtigen Verfahren, die den Prozess festlegen, wie Verbraucher sich beschweren können;
  • Eine Adresse und eine Kontaktnummer, um Beschwerden einzureichen;
  • Mitarbeiter, die die Kompetenz im Umgang mit Beschwerden haben
  • Folgeverfahren für Beschwerden; und
  • Der Zeitraum für die Lösung von Beschwerden.

 

Elektronische Verträge

GR 80, 2019, erkennt zwei Arten von elektronischen Verträgen an: Kaufverträge und Lizenzvereinbarungen. Mit der Absicht den Vertrag als gültig und bindend angesehen zu werden, müssen sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Sie müssen die im elektronischen Angebot angegebenen Informationen enthalten (ein Angebot kann über E-Mails, Websites und andere elektronische Medien gemacht werden);
  • Muss die Informationen der beteiligten Parteien enthalten;
  • Der Vertrag muss in indonesischer Sprache verfasst sein.
  • Einbeziehen Transaktionswert;
  • Zahlungsbedingungen und Konditionen;
  • Beschreibung der Versandbedingungen; und
  • Umtausch- und Stornierungsrichtlinien.

Zahlungen

Online-Marktplätze dürfen mit Online-Zahlungssystemen zusammenarbeiten, die von der Bank Indonesia (der Zentralbank) autorisiert sind. Die Bediener von Zahlungsdiensten sind verpflichtet, die höchsten Sicherheitsstandards für elektronische Systeme einzuhalten. Die wird von der Financial Services Authority, der State Cyber and Cryptography Agency und der Zentralbank geregelt.

Einfuhrsteuer

Ab Januar 2020 wird die Regierung den Schwellenwert der Einfuhrsteuer auf Konsumgüter senken, die über E-Commerce-Plattformen verkauft werden. Waren im Wert von mindestens 3 US-Dollar werden nun der Einfuhrsteuer unterliegen; zuvor lag der Schwellenwert bei 75 US-Dollar.

Mit dieser neuen Regelung soll auch die Zahl der billigen ausländischen Produkte, die ins Land kommen, kontrolliert werden. Neben dessen beschützt sie auch die inländischen Unternehmen.

Zusätzlich wird es unterschiedliche Zollsätze für importierte Textilien, Schuhe und Taschen geben. Auf Textilien werden auf 15-20 Prozent der Einfuhrzölle erhoben, ebenso wie auf Taschen, während auf Schuhe ein Satz von 25-30 Prozent erhoben wird. Dies gilt auch vor der Anwendung der 10 Prozent Mehrwertsteuer und 7,5 Prozent Einkommenssteuer.

Optimierung der digitalen Wirtschaft Indonesiens

Indonesiens Internet-Wirtschaft erlebt ein rasantes Wachstum, wobei mehr als 10 Prozent der 270 Millionen Einwohner Indonesiens dem Online-Shopping frönen – was die E-Commerce-Branche des Landes zu einer der dynamischsten und größten in Südostasien macht.

Mit dem Entwurf von GR 80, 2019, will die Regierung die grundlegenden Probleme angehen, die Indonesiens E-Commerce-Industrie geplagt haben, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen von Online-Shops und der Richtlinien zum Verbraucherschutz.

Die Verordnung wurde von E-Commerce-Plattformen und Online-Verkäufern abgelehnt. Sie behaupten, dass sie kleine und mittlere Unternehmen von der Online-Expansion abhalten und das Wachstum der Branche ersticken würde.

Der in GR 80, 2019 festgelegte gesetzliche Rahmen wird jedoch für ausländische Investoren ermutigend sein, die in die indonesische E-Commerce-Branche einsteigen möchten. De Branche soll bis zum Jahr 2025 einen Bruttomarktwert von 53 Milliarden US-Dollar aufweisen.

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